Gotha, Friemar, Thüringen


Führung des Fangbuches
Gefangene maßige Fische sind sofort in das Fangbuch einzutragen und vor dem Mitnehmen weidgerecht zu töten.
Bei der Ausübung der Angelfischerei gelten die Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes und dessen Durchführungsbestimmungen.
Im Interesse gepflegter, sauberer Gewässer, einer ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei und zum Schutz des Gewässerbiotops sind folgende Handlungen strikt untersagt:
- die Verunreinigung der Uferzone
- das Zelten und Anlegen einer Feuerstelle
- Ausnahmen sind Schirmzelt, Zelte mit einer Grundfläche von max 9 qm und das benutzen eines Grills
- das verlassen der befestigten Straße mit Kfz, Krafträdern, Quads, Wohnwagen o.ä.
- betreten der Schilfzonen und des Schongebietes
- das Angeln mit Hunde- und Katzenfutter
- das Verlassen der Angelstelle bei fangfähig ausgelegten Angelruten
- das Schuppen und Ausweiden der Fische an stehenden Gewässern aus hygienischen und seuchenbiologischen Gründen
- die Mitnahme von lebenden Fischen
- das Angeln vom Boot ist nur Mitgliedern vom Anglertreff e.V. erlaubt
Bei Nichtbeachten erfolgt der Entzug des Fischeierlaubnisscheins.
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