Gotha, Friemar, Thüringen  
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 Führung des Fangbuches

Gefangene maßige Fische sind sofort in das Fangbuch einzutragen und vor dem Mitnehmen weidgerecht zu töten.

Bei der Ausübung der Angelfischerei gelten die Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes und dessen Durchführungsbestimmungen.

Im Interesse gepflegter, sauberer Gewässer, einer ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei und zum Schutz des Gewässerbiotops sind folgende Handlungen strikt untersagt:

Unabhängig vom Verursacher hat jeder Angler für Sauberkeit an seinen Angelplatz im Umkreis von 10 m zu sorgen. Anspruch auf einen bestimmten Angelplatz besteht nicht. Das Freihalten oder Reservieren von Angelplätzen für dritte ist nicht erlaubt.

Bei Nichtbeachten erfolgt der Entzug des Fischeierlaubnisscheins.


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